Bundesweite Rechtsberatung und Vertretung in Versorgungsausgleichssachen

Ihr Rentenberater: Kanzlei Werling

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Rechtsberatung und Vertretung in selbständigen Versorgungsausgleichssachen - Erfahrung aus mehr als 33 Jahren. Hier werde ich bundesweit für Sie tätig! Unterstützt werde ich dabei seit Jahren vor allem von meiner Mitarbeiterin Frau Lüdtke.

Als Rentenberater bin ich bei Versorgungsausgleichssachen bundesweit vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

RB Rudi F. Werling

Mit der Scheidung ist eine Ehe zwar beendet, die (rentenrechtlichen) Rechtsfolgen aus der Ehezeit wirken jedoch auch nach der Scheidung durch den Versorgungsausgleich lebenslänglich fort! Oftmals ändern sich die Rentenwerte durch persönliche Umstände oder Rechtsänderungen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei auch Jahre nach der Scheidung Anpassungen an der Renteneinteilung vorzunehmen, damit eine Berechnung dem tatsächlichen Renteneintritt und nicht dem Zeitpunkt der Scheidung entspricht. Im Regelfall erfährt die Gegenseite nichts davon, dass Sie die Möglichkeit einer Abänderung durch uns intern prüfen lassen.

Rentenberater Rudi F. Werling war mehrfach als Experte für den Versorgungsausgleich im Fernsehen. Fernsehberichte sind auf der linken Seite verlinkt.


Bis Dezember 2023: erfolglose Versuche von Frau Greif, den Versorgungsausgleich zu beenden. Gericht lehnt Klage ab.


Januar 2024: BR nimmt Kontakt mit Rentenberater Werling auf für eine juristische Bewertung; TV-Bericht darüber in der Sendung Quer.


Ende Januar 2024: Frau Greif wechselt zu Rentenberater Werling als neuem Verfahrensbevollmächtigtem; Neubeginn des Falles.


Februar 2024: Gericht nimmt auf Antrag von Rentenberater Werling das neue Verfahren auf.


April 2024: eine erste neue Berechnung geht vom Gericht ein und wird von Rentenberater Werling geprüft. Diese Berechnung bestätigt das Ergebnis der kanzleiinternen Vorprüfung vom Januar. Es sieht also –wie erwartet- mit dem erfolgreichen Fortgang des Verfahrens gut aus!


Aktuell: das Verfahren läuft noch

Der Bundestag hat zum bisherigen Versorgungsausgleich festgestellt:

"Der bei der Scheidung durchgeführte Versorgungsausgleich verfehlt häufig die gerechte Teilhabe, unter anderem deshalb, weil sich das frühere Recht auf Prognosen stützen musste, die regelmäßig von den tatsächlichen Werten im Versorgungsfall abweichen... Das Recht ist außerdem unübersichtlich geworden und wird nur noch von wenigen Expertinnen und Experten verstanden."

Quelle: Bundestagsdrucksache 16/10144

Versorgungsausgleich nach Tod des Ex-Ehepartners

Anpassung / Abänderung

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Nachträglicher Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich speziell für Beamte

Sie wünschen eine aktuelle Prüfung nach dem daraus hervorgehenden, neuen Versorgungsausgleichsrecht?

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