Oftmals findet eine Ehescheidung statt, ohne dass gleichzeitig ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dies ist meist bei einer Scheidung im Ausland der Fall oder aber auch bei einer Scheidung in Deutschland nach ausländischem Recht.
Ein Versorgungsausgleich kann aber als "selbständige Versorgungsausgleichssache" auch noch viele Jahre nach einer solchen Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Er unterliegt grundsätzlich keiner Verjährung. Wir beraten und vertreten bundesweit und vertreten Ihre Interessen.
Scheidungsurteil, Urteil oder Beschluss zur Beendigung der Ehe, ggf. mit deutscher Übersetzung
ggf. vorliegende deutsche Anerkennung der ausländischen Ehescheidung
Angaben zur beruflichen Tätigkeit während der Ehezeit
Versicherungsunterlagen der Versorgungsträger
aktueller Rentenbescheid
Kontaktdaten des Exgatten und dessen Familienstand
eigener Familienstand